Sicherheit
KEV Stellungnahmen
Die Stellungnahmen zur Kernenergieverordnung KEV des UVEK/Bundesamt für Energie soweit bekannt (Stand 8. April 2018):
Ablehnende Kantone und Gemeinden
- Stadt Bern (PDF)
- Kanton Schwyz (PDF)
- Kanton Bern (PDF) (kritisiert auch die Abklinglagerung als nicht akzeptierbar)
- Kanton Appenzell Innerrhoden (PDF)
- Kanton Basel Stadt (PDF)
- Der Kanton Zürich äussert sich positiv und negativ zugleich, siehe unten (PDF).
Ablehnende Organisationen
- Ökogruppe Laupen und Umgebung (DOC, PDF)
- SES Schweizerische Energiestiftung (DOC)
- TRAS (Trinationaler Atomschutzverband, div. Docs & PDF)
- Helvetia Nostra
- Greenpeace
- Grünliberale Partei (PDF)
- Grüne Partei der Schweiz (PDF)
- Grüne Partei Baselland (PDF)
- Grüne Partei Basel-Stadt (PDF)
Kommentarlose oder annehmende Stellungnahmen
- Kanton Aargau (Der Atomkanton weist jede Verantwortung von sich und verweist auf den Experten ENSI)
- Kanton Luzern hat keine Kommentare
- Kanton Thurgau hat keine Kommentare (PDF)
- Der Kanton Zürich äussert sich mit starken Vorbehalten positiv und negativ zugleich (PDF). Welche “Präzisierungen” der Kanton Zürich meint, wird nicht erläutert:
Wir können die Begründung der Verordnungsänderung nachvollziehen und erachten die Präzisierungen als sinnvoll. Nicht akzeptabel wären für uns hingegen Herabsetzungen von Schutzzielen und Schutzgraden. In diesem Sinne begrüssen wir das Postulat 18.3175 von Ständerat Damian Müller vom 14. März 2018, das einen Prüfbericht durch unabhängige Fachleute im Bereich Strahlenschutz verlangt, in dem die Konsequenzen der vorgesehenen Verordnungsänderungen für die Bevölkerung umfassend aufgezeigt werden.
- Die SVP kritisiert den Zeitpunkt wegen des laufenden Gerichtsverfahren, aber unterstützt die Anpassungen.
- Stärkste Unterstützung für die Verordnungsänderungen bietet die FDP:
Diese Klärung der Bestimmungen führt in keiner Weise zu einer Reduktion der Sicherheit von Kernkraftwerken, sondern zu einer Präzisierung der heutigen Praxis auf Verordnungsebene.
- Der VSE (Verband Schweizerischer Elektrizitätsunternehmen) begrüsst die Änderungen auf ganzer Linie. Dabei wird übersehen, dass 100 mSv zu Evakuierungen führen würden:
Aufgrund der Störfallanalyse kann insbesondere sichergestellt werden, dass die Schweizer Kernkraftwerke ein extremes Erdbeben, das einmal in 10’000 Jahren auftreten kann, beherrschen.Sollte aufgrund einer derartigen Erdbebenkatastrophe Radioaktivität freigesetzt werden, belegen die Sicherheitsnachweise, dass die Bevölkerung nicht über einen Dosisgrenzwert von 100 mSv belastet würde.
Teilreivision Kernenergieverordnung (KEV)
Die Teilrevision aufgegleist hat das ENSI: Es hätte das AKW Beznau schon längst ausser Betrieb nehmen müssen, weil der Grenzwert für die zu erwartende Strahlung mit 78 Millisiervert viel zu hoch ist.
Damit Beznau doch nicht vom Netz gehen muss, sollen Kernenergieverordnungen angepasst werden.
Begleitschreiben tendenziös und irreführend
Das Schreiben, welches der Bundesrat an die Kantone, Gemeinden und Organisationen schickte, ist tendenziös, verhamlosend und vielerorts falsch abgefasst. Als Beispiel die Antwort des Kanton Aargaus (Eigentlich eine Lachnummer, wenn es nicht so wichtig wäre). Die Aussagen sind: 1) Wir haben keine Experten und vertrauen dem ENSI. 2) Im Begleitschreiben steht, es ändert sich nichts. Dann wird das schon ok sein, denn, siehe 1), wir vertrauen dem ENSI.
Zusammenfassung
- Es gibt keinen «guten» Grund die Verordnungen zu revidieren.
- Diese Verordnungsänderungen sind auf das AKW Beznau zugeschnitten, da es offenbar die gesetzlichen Grenzwerte nicht einhalten kann. Mit dieser Speziallösung soll ein unsicheres AKW länger betrieben werden. Wenn in ein paar Jahren Mühleberg und Beznau vom Netz gegangen sind, verbleibt für Gösgen und Leibstadt ein überaus schwaches Gesetz, welches dem ENSI nicht erlauben wird, Nachrüstungen einzufordern, sollte man bei einem der AKW Konstruktionsfehler entdecken.
- Mit dieser Verordnung wird das Versprechen der vom Volk angenommenen Energiestrategie 2050, «die AKW bleiben am Netz, solange sie sicher sind», unterlaufen.
- Die Lehren aus Fukushima («Lessons learnt») werden statt bei den Kern-kraftwerken bei der Gesetzgebung (mit negativem Vorzeichen) umgesetzt.
- Die Einschränkung auf die Kernkühlung wird nicht erläutert und lässt vermuten, dass irgendwo noch weitere «Hunde» begraben sind, welche der Öffentlichkeit noch nicht bekannt sind.
- Der vorgeschlagene Wert von 100 mSv auch für häufige Störfälle ist grotesk und lässt den Schutz der Bevölkerung weitgehend fallen.
- Mit der neuen Verordnung darf ein alle hundert Jahre auftretendes Naturereignis eine Dosis von 100 mSv zur Folge haben. Würden alle fünf Schweizer AKW nur gerade diesen gesetzlich geforderten Wert erreichen, so dürften wir alle 20 Jahre mit einem grossen Unfall und mit Evakuierungen der Bevölkerung rechnen.
Stellungnahme der Oeko-Gruppe
Die (technisch anspruchsvolle Stellungnahme) als Word ( KEV-Stellungnahme_OGL) und PDF (KEV-Stellungnahme_OGL)
3-tägiges Unwetter?
Die BKW rechnet höchstens mit einem zweitägigen Dauerregen als grösstmögliche Gefahr für den Staudamm und somit auch für das AKW. Autor der Studie, Prof. Dietmar Grebner, findet dies nicht zulässig (Bund und Tagesanzeiger):
Es ist unbestritten und zu berücksichtigen, dass es Starkniederschlagsphasen über 48 Stunden Dauer geben kann… Die Beschränkung auf bis zu 48 Stunden war datentechnisch erforderlich… Für die Anforderungen der BKW müssten noch Grenzwerte für längere Dauern erarbeitet werden..
Christian Pfister, führender Klimahistoriker verweist auf das Unwetter mit drei Tagen Regen und den schweren Überschwemmungen in Basel 1480
Brilliante Dokumentation
Eine brilliante Dokumentation zu den im AKW Mühleberg gemachten Fehlern von energisch.ch
Zu wenig Notstrom
Nach dem Unfall von Fukushima wurde ein zusätzlicher Notstromgenerator gebaut. Aus dem Infobulletin 8/2013 von Fokus Anti-Atom
Seit Jahren kritisieren AtomgegnerInnen die mangelhafte Notstromversorgung im KKM. Nach dem SUperGAU in Fukushima wurde innert eines halben Jahres ein weiterer Notstromgenerator auf das Notgebäude SUSAN (Spezielles unabhängiges System zur Abfuhr der Nachzerfallswärme) aufgebaut. Der Notstromgenerator ist einemFlugzeugabsturz direkt ausgeliefert. Anders als die im SUSAN-Gebäude befindlichen 2 Notstromgeneratoren ist der neue aufs Dach gepflanzte nicht durch „dicke“ Betonmauern geschützt. Ein weiteres Nach-Fukushima Bastelwerk, welches vom ENSI akzeptiert wird!
Ob beim Bau des SUSAN Systems 1990 der Strombedarf bewusst nicht richtig ermittelt wurde, ist nicht bekannt.
» Mehr dazu bei Fokus Anti-Atom