Bundesgericht verweigert Lizenz zur Willkür
Lausanne / Zürich, 11.4.2014. Im Rechtsstreit zwischen zwei Anwohnern der Alarmzonen 1 und 2 des AKW Mühleberg und dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat hat das Bundesgericht heute an einer dreistündigen öffentlichen Urteilsberatung für die Interessen der beiden betroffenen Anwohner und gegen die Allmacht des ENSI entschieden. Es bestätigt damit mit klarer Mehrheit (vier Stimmen gegen eine) das vom ENSI angefochtene Urteil des Bundesverwaltungsgerichts.
«Das ist eine gute und weitreichende Entwicklung für das Umweltrecht im Allgemeinen und das Kernenergierecht im Speziellen: Der Rechtsschutz der betroffenen Bürgerinnen und Bürger wird auch bei abstrakten Gefahren gestärkt», kommentierte vor den Medien Martin Pestalozzi, Anwalt der beiden Anwohner. Sie verlangten für ihre persönliche Sicherheit eine anfechtbare, materielle Verfügung, ob mobile Pumpen für das Notkühlsystem des AKW Mühleberg dem Sicherheitsnachweis angerechnet werden dürfen (wie das ENSI es tat) oder nicht.
«Dieser Entscheid ist ein wichtiger Sieg für den Rechtsstaat, aber nur ein Etappenerfolg für die Bevölkerung in ihrem mühsamen Kampf um mehr Sicherheit», so Pestalozzi nach der Urteilsberatung. «Die Atomaufsicht wird gestärkt, weil das ENSI nun nicht mehr nur von den AKW-Betreibern gerichtlich kritisiert werden kann, sondern auch von den Anwohnerinnen und Anwohnern. Einen realen Sicherheitsgewinn wird es allerdings erst geben, wenn das Gesuch der beiden Anwohner auch inhaltlich behandelt und gutgeheissen wird».
Das Bundesgericht hat für den Entscheid über eine reine Verfahrensfrage fast ein Jahr Zeit gebraucht, obwohl es um sicherheitsrelevante Aspekte geht, welche eigentlich keinen Aufschub erlauben. Markus Kühni, einer der beiden Anwohner, sieht sich in einem ersten Schritt bestätigt: «Endlich hat auch im Atombereich der Rechtsstaat obsiegt. Auch für das ENSI gilt: Es gibt keine Lizenz zur Willkür. Jetzt treten wir an, um zu beweisen, dass das AKW Mühleberg unsicher ist. Das soll aber niemanden im Kanton Bern davon abhalten, am 18. Mai für die Initiative „Mühleberg vom Netz“ Ja zu stimmen».
Für den Atomexperten von Greenpeace Schweiz, Florian Kasser, stellt der Entscheid des Bundesgerichts ein Armutszeugnis für das ENSI dar: «Das heutige Urteil ist eine schallende Ohrfeige für das ENSI. Die Aufsichtsbehörde hat versucht, den Rechtsschutz der Anwohner einzuschränken statt die Sicherheit des AKW Mühleberg korrekt und nachvollziehbar nachzuweisen», sagte Kasser. «Jetzt muss das ENSI seine Denkweise fundamental korrigieren: Statt bei jeder Gelegenheit Partei für die AKW-Betreiber zu ergreifen, muss sich das ENSI in den Dienst der Schweizer Bevölkerung stellen».
(Pressemitteilung von Greenpeace)