ENSI – Justiz
Verschleierung durchs ENSI
“Der nur in der Schweiz verwendete Begriff ‘Stand der Nachrüsttechnik’ … dient lediglich dazu, die existierenden Sicherheitsdefizite … zu verschleiern. Die letztendlich vom Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat (ENSI) im Einzelfall geforderten Nachrüstungen sind nicht das Ergebnis eines systematischen Vergleiches mit den heutigen Sicherheitsanforderungen und dem Stand von Wissenschaft und Technik, sondern basieren zum grossen Teil auf Überlegungen, ob die Massnahmen in den veralteten Anlagen umsetzbar sind oder nicht” (Dieter Mayer, Leiter der Deutschen Atomaufsicht bis 2012)
Behinderung
Das ENSI versucht mit allen Mitteln die Bevölkerung auf ihrem Rechtsweg zu behindern. Statt ein Gericht die ausgestellte Betriebsbewilligung überprüfen zu lassen, geht das ENSI bis vor Bundesgericht.