Statuten

Art.1           Name, Ort, Zweck

Unter dem Namen „Ökogruppe Laupen und Umgebung“ besteht im Amt Laupen auf unbestimmte Zeit ein Verein nach ZGB. Die Ökogruppe beurteilt das politische und wirtschaftliche Geschehen nach der Frage, ob dieses der Umwelt gerecht wird. Die Förderung einer umweltgerechten Politik beinhaltet das Schaffen lebenswerter Grundlagen für uns und folgende Generationen durch

  • qualitative statt quantitative Produktion
  • Stabilisierung des Energieverbrauchs
  • Kreislaufwirtschaft
  • Schonung und gerechte Verteilung der natürlichen Rohstoffe
  • Förderung von Alternativtechnologien.

Die Ökogruppe informiert die Bevölkerung über umweltgerechte Politik und unterstützt Initiativen, Organisationen, Politiker und Politikerinnen, die gleiche Ziele verfolgen. Die Ökogruppe arbeitet grundsätzlich im Sinne einer vermehrten Mitsprache der Bevölkerung in der Gesellschaft und Wirtschaft und kämpft gegen die Einschränkung demokratischer Rechte.

Art. 2          Mitgliedschaft

Alle, die sich für die Vereinsziele interessieren und bereit sind, dafür etwas zu tun, können Mitglieder werden. Der Austritt ist jederzeit möglich

Art. 3          Finanzierung

Die Finanzierung erfolgt durch Mitgliederbeiträge und Spenden.

Art. 4          Sitzungen

Sitzungen können bei Bedarf von jedem Mitglied einberufen werden.Ein Sitzungstermin muss möglichst eine Woche vorher allen Mitgliedern bekanntgegeben werden.
Eine Versammlung ist immer beschlussfähig.
Jede Sitzung wird protokolliert.

Art. 5          Vertretung

Jedes Mitglied ist berechtig – nach vorheriger Besprechung an einer Sitzung – den Verein nach aussen hin mit dem Vereinsnamen und seiner Unterschrift zu vertreten.

Art. 6          Auflösung

Der Verein kann jederzeit aufgelöst werden. Zur Auflösung ist eine 2/3 Mehrheit notwendig.

Über das Vereinsvermögen wird an der Auflösungsversammlung beschlossen.

 

Gümmenen, 19. Januar 1997

 

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