Rechtsverweigerung

Published by Rainer on

Das ENSI geht bis vor Bundesgericht, um möglichst lange einer gerichtlichen Überprüfung der nach Fukushima erteilten Betriebsbewilligung auszuweichen. Dort verliert das ENSI wieder.

Nach dem Super-GAU von Fukushima verlangte die Atomaufsichtsbehörde ENSI zusätzliche Sicherheitsnachweise von den Schweizer AKW. Das gelang für das AKW Mühleberg (KKM) offenbar nur, weil das ENSI den Sicherheitsnachweis illegal in den grünen Bereich korrigierte: Es hat Mühleberg eine widerrechtliche Sicherheitsfreigabe erteilt, indem es mobile Feuerwehrpumpen als Sicherheitsvorrichtung für die Notkühlung angerechnet hat. Dies ist im Fall von Auslegungsstörfällen nicht zulässig und verstösst sowohl gegen Schweizer als auch gegen internationales Recht.

Nachdem das ENSI vor Bundesverwaltungsgericht verlor, zog es den Fall weiter vor Bundesgericht. Dort hat das Bundesgericht am 11. April 2014 die Beschwerde des ENSI klar abgewiesen.

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